|
AGB
ALLGEMEINE REISE- UND VERTRAGSBEDINGUNGEN
Wir danken Ihnen, dass Sie sich für ein Arrangement von www.kreuzfahrte.ch powered by Altstadt Reisen AG Lenzburg, interessieren. Die nachstehend festgehaltenen Vertrags- und Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Kreuzfahrte.ch für von Kreuzfahrte.ch veranstaltete Reisearrangements oder andere von Kreuzfahrte.ch angebotene Leistungen. Nicht angewendet werden können diese Bedingungen bei «Nur-Flug»-Arrangements, für welche die Bedingungen der verantwortlichen Fluggesellschaften Gültigkeit haben.
a. Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie Kreuzfahrte.ch den Abschluss eines Reisevertrages an. In der Regel hat die Anmeldung schriftlich zu erfolgen; ausgenommen sind kurzfristige Buchungen. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme Ihrer Anmeldung und deren schriftlichen Bestätigung durch Kreuzfahrte.ch zustande.
b. Sofern die zuständige Reederei nicht anderweitige Anzahlungsleistungen verlangt, ist bei der Anmeldung pro Person eine Anzahlung von mindestens 30% des Reisepreises, sowie zusätzlich im Voraus bezahlte Land- u. Flugleistungen gemäss den Bestimmungen der Leistungsträger und IATA Reglementen, zu leisten. Die Restzahlung ist jeweils 45 Tage vor Reiseantritt fällig.
a. Grundsätzlich kann der abgeschlossene Reisevertrag von beiden Seiten gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform, massgeblich ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei Kreuzfahrte.ch bzw. bei Ihnen. Bestimmend für die Berechtigung des Annullation ist das Eintreffen der Erklärung bei der Buchungsstelle, an arbeitsfreien Tagen ist der nächste Werktag massgebend.
b. Zusätzlich zu unserer Bearbeitungsgebühr von Fr. 60.-- pro Person gelten grundsätzlich die Annullationsbedingungen der einzelnen Reedereien, wie in den aktuellen Katalogen aufgeführt. Beispiele der Annullationskosten-Berechnung einiger bekannter Reedereien, gültig bei Drucklegung dieser Regelung, Änderungen vorbehalten:
Costa Crociere
bis 60 Tage vor Abreise - CHF 60.- p.P.
59-46 Tage - 10% des Kreuzfahrten- oder Pauschalpreises
45-16 Tage - 25%
15-11 Tage - 50%
10-6 Tage - 75%
5–0 Tage - 100%
MSC Kreuzfahrten
bis 45 Tage vor Abreise - CHF 80.- p.P.
44-30 Tage - 10% des Kreuzfahrten- oder Pauschalpreises
29-21 Tage - 25%
20-11 Tage - 50%
10-3 Tage - 75%
2–0 Tage - 100%
Royal Caribbean / Celebritiy Cruises / Azamara
bis 60 Tage vor Abreise - 10% des Kreuzfahrten- oder Pauschalpreises
59-30 Tage - 20%
29-15 Tage - 50%
14-8 Tage - 75%
7-0 Tage - 90%
Norwegian Cruise Line
bis 60 Tage vor Abreise - 20% des Kreuzfahrten- oder Pauschalpreises
59-30 Tage - 30%
29-22 Tage - 40%
21-15 Tage - 60%
14-8 Tage - 75%
7-0 Tage - 90%
Cunard
bis 60 Tage vor Abreise - CHF 120.- p.P.
59-45 Tage - 10%
44-30 Tage - 50%
29-0 Tage - 100%
Princess Cruises
bis 80 Tage vor Abreise - CHF 120.- p.P.
79-60 Tage - 10% des Kreuzfahrten- oder Pauschalpreises
59-45 Tage - 25%
44-15 Tage - 50%
14-8 Tage - 75%
7-0 Tage - 100%
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen anderer Reedereien erhalten Sie auf Anfrage durch uns. Bei Offerten, die auf speziellen Gruppentarifen basieren, können die Annullationsbedingungen von den genannten Beispielen abweichen.
Sind bei Paketangeboten Zusatzleistungen, z.B. eine Reisebegleitung im Preis enthalten, so beinhaltet der Annullationsumfang auch diese Kosten sowie weitere Gebühren, die Bestandteil des Angebots sind.
Bei Stellung einer Ersatzperson durch den Annullierenden entfallen in den meisten Fällen obige Kosten (Bearbeitungsgebühr vorbehalten). Die genauen Teilnahmebedingungen sind in den Katalogen der Reedereien publiziert. Wir empfehlen Ihnen, diese zu beachten. Falls nicht vorhanden, zögern Sie bitte nicht, den jeweils gültigen Katalog zu verlangen.
c. Bei Annullationen von Flügen sowie bei Namensänderungen nach Ausstellung der Tickets kommen die Annulationskosten bis 100% gemäss dem gebuchten Tarif zur Anwendung.
d. Bei der Stellung einer Ersatzperson durch den Annullierenden bis 31 Tage vor Abflug wird eine einmalige Bearbeitungs-gebühr von Fr. 60.– in Rechnung gestellt. Innerhalb von 30 Tagen kommen die obigen Annullationsgebühren zur Anwendung.
e. Die Annullation einer Reise vor deren Beginn kann durch Kreuzfahrte.ch erfolgen aufgrund von bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt, durch die die Durchführung der Reise erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt würde, oder bei Nichterreichen der kalkulierten Mindestteilnehmerzahl im Rahmen einer Unterschreitung der Wirtschaftlichkeitsgrenze bei der Reisedurchführung. Erfolgt die Annullation durch Kreuzfahrte.ch, erhalten Sie alle für die betreffende Reise einbezahlten Beträge zurückbezahlt. Weitergehende Ansprüche können nicht gestellt werden.
f. Die Annullierungskosten werden in Härtefällen (Krankheit, Unfall, Tod, höhere Gewalt) von einer Annullierungskosten-versicherung übernommen, sofern Sie eine solche abgeschlossen haben. Die Leistungen richten sich nach der jeweils geltenden Versicherungspolice. Das Vorhandensein einer Annullierungskostenversicherung ist bei allen Kreuzfahrte.ch-Arrangements obligatorisch.
a. Sollten Sie aus irgendeinem Grund die Reise vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen der Preis für das Reisearrangement nicht rückerstattet werden. Allfällige nicht bezogene Leistungen werden Ihnen zurückbezahlt, sofern sie Kreuzfahrte.ch nicht belastet werden.
b. In dringenden Fällen (z.B. eigene Erkrankung oder Unfall, schwere Erkrankung oder Tod einer nahestehenden Person) wird Ihnen die Kreuzfahrte.ch-Reiseleitung, die örtliche Kreuzfahrte.ch-Vertretung oder der Leistungsträger soweit als möglich bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise behilflich sein.
c. Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit zum Abschluss einer Rückreisekosten-Versicherung, welche im Reisepreis nicht enthalten ist.
Der Leistungsumfang des Reisevertrags ist in den Preislisten der Angebotsbeschriebe aufgeführt. Kreuzfahrte.ch ist verpflichtet, Sie von Leistungsänderungen, die den Gesamtumfang der Vertragsleistung beeinträchtigen, unverzüglich in Kenntnis zu setzen, sofern dies zeitlich möglich ist.
a. Die in den Katalogen und in den dazugehörenden Preislisten angegebenen Reisepreise basieren auf den zum Zeitpunkt der Drucklegung gültigen Tarifen und Devisenkursen. Es kann notwendig sein, diese Preise zu ändern, sofern Beförderungstarife, Steuern, Benzinzuschläge oder öffentliche Abgaben eine Anpassung der Preise notwendig machen.
b. Bei einer Änderung von mehr als 10% des Reisepreises sind Sie als Kunde berechtigt, ohne Gebühren innerhalb von 10 Tagen nach Benachrichtigung durch Kreuzfahrte.ch vom Reisevertrag zurückzutreten.
c. Die im Katalog bzw. in der Preisliste angegebenen Reisepreise verstehen sich pro Person und basieren in der Regel auf Doppelkabinen- Belegung. Für Einzelkabinen ist in der Regel ein Zuschlag zu bezahlen.
d. Zahlungen mit Kreditkarten werden mit einer Gebühr von 3 % belastet.
Buchungsänderungen die von unserer Ausschreibung abweichen (spezielle An-/Abreisewünsche, Hotel, Verlängerung o.ä) verrechnen wir nach Aufwand. Für jede Modifikation nach erfolgter Festbuchung (Adress- /Namensänderungen o.ä.) erheben wir eine Aufwandsentschädigung von CHF 60.- pro Person plus die von der Ticketing Ausgabe verrechneten Korrektur-gebühren. Diese Gebühren werden auch bei Annullationen- oder Umbuchungen erhoben und sind nicht durch die Annullationskostenversicherung gedeckt.
Bei Kreuzfahrten, bei denen Kreuzfahrte.ch als Wiederverkäufer auftritt, wird eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 50.- pro Person, maximal Fr. 75.- pro Familie in Rechnung gestellt, sofern dies bei der Ausschreibung nicht anders aufgeführt ist.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen haftet Kreuzfahrte.ch für die sorgfältige Auswahl und Überprüfung der Leistungsträger im Rahmen des örtlichen Angebotes und der vorhandenen Möglichkeiten;
a. die Richtigkeit der Beschreibung der in diesem Prospekt angegebenen Reisedienstleistungen. Für die Richtigkeit von Informationen, Darstellungen und Abbildungen in Länder-, Regionen-, Orts- und Hotelprospekten, die Ihnen von Kreuzfahrte.ch oder anderen Stellen zugehen, kann Kreuzfahrte.ch keine Haftung übernehmen;
b. die vertragsgemässe Leistungserbringung unter Berücksichtigung der Ortsüblichkeit sowie geltender gesetzlicher Vorschriften oder anderer Vereinbarungen des jeweiligen Ziellandes oder -Ortes;
c. ein Verschulden der mit der Leistungserbringung vertrauten Personen, sofern sich nicht aus den Umständen oder aus weiteren Verträgen anderes ergibt.
d. Enthalten internationale Abkommen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung, so kann sich Kreuzfahrte.ch auf diese berufen und haftet insoweit nur im Rahmen ebendieser Abkommen. Internationale Abkommen mit Haftungsbeschränkungen bestehen insbesondere im Transportwesen (Luft-, Eisenbahn-, Schiffsverkehr).
e. Kreuzfahrte.ch / Altstadt Reisen AG ist Mitglied der Stiftung Gesetzlicher Garantiefonds der Schweizer Reisebranche in Zürich, dieser garantiert Ihnen die Sicherstellung der im Zusammenhang mit Ihrer Pauschalreisen- Buchung einbezahlten Beträge. Der Schweizerische Reisegarantiefonds sichert auch Ihre Rückreise, falls Kreuzfahrte.ch / Altstadt Reisen AG während Ihrer Reise zahlungsunfähig werden sollte.
Kreuzfahrte.ch haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist: a. Versäumnisse des Kunden vor oder während der Reise.
b. Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist.
c. Höhere Gewalt oder ein Ereignis, welches Kreuzfahrte.ch, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.
In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von Kreuzfahrte.ch ausgeschlossen. Kreuzfahrte.ch haftet nicht für Leistungen, die nicht bei Kreuzfahrte.ch bezogen wurden, z.B. Flüge, die der Kunde selbst direkt beim Anbieter bezieht. Schadenersatzansprüche gegen Kreuzfahrte.ch verjähren in jedem Fall innert eines Jahres, beginnend auf den, dem gebuchten Reisearrangement folgenden Tag.
a. Leistungsstörungen sind oft nicht voraussehbar. Sie sind verpflichtet, ein solches Vorkommnis bei Eintreten unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder dem Veranstalter mitzuteilen, um Ihre Ansprüche geltend zu machen und zu behalten; Sie haben in diesem Sinne auch eine Abhilfepflicht.
b. Sofern innert der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet wird und es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, sind Sie berechtigt, selbst für Abhilfe zu sorgen. Die Ihnen entstehenden Kosten werden Ihnen im Rahmen der ursprünglich vereinbarten Reise (Hotelkategorie, Transportmittel usw.) und gegen Beleg von Kreuzfahrte.ch ersetzt, vorausgesetzt, Sie haben den Mangel beanstandet und eine schriftliche Bestätigung verlangt.
c. Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber Kreuzfahrte.ch geltend machen wollen, müssen Sie diese innert 30 Tagen nach der Rückkehr schriftlich Kreuzfahrte.ch unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung der Kreuzfahrte.ch - Reiseleitung, der örtlichen Kreuzfahrte.ch-Vertretung oder des Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen.
a. Bei der Reiseausschreibung in den meisten Prospekten finden Sie die Angaben über Pass- und Einreisevorschriften. Diese Angaben gelten für Bürger der Schweiz, Liechtensteins, Deutschlands und Österreichs. Staatsbürger anderer Staaten erkundigen sich bei ihrer Buchungsstelle oder beim betreffenden Konsulat über die für sie geltenden Bestimmungen.
b. Für das Vorhandensein gültiger Reiseausweise, Einreisevisa sowie für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits- und Devisenvorschriften sind Sie selber verantwortlich. Überprüfen Sie vor der Abreise, ob Sie alle notwendigen Dokumente auf sich tragen. Sollten Sie wegen fehlender gültiger Ausweise die Reise absagen müssen, gelten die Annullationsbestimmungen.
c. Kreuzfahrte.ch macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreisekosten zu übernehmen haben. Gleichfalls weist Sie Kreuzfahrte.ch ausdrücklich auf die gesetzlichen Folgen verbotener Waren- und anderer Einfuhren hin.
Wir empfehlen Ihnen unbedingt für die Dauer Ihrer Reise den Abschluss von Gepäck-, Kranken-, Unfall- und Rückreisekosten-versicherungen. Mit Ihren Reiseunterlagen erhalten Sie entsprechende Informationen zugestellt.
Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an den unabhängigen Ombudsmann für das Reisegewerbe gelangen. Dieser ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und Kreuzfahrte.ch / Altstadt Reisen AG, eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen.
Die Adresse: Ombudsmann der Schweizer Reisebranche, Postfach, 4601 Olten.
Auf die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und Kreuzfahrte.ch / Altstadt Reisen AG ist schweizerisches Recht anwendbar.
Gerichtsstand ist Lenzburg.
Copyright © 2010 by Altstadt Reisen AG | Stadtgässli 10 | 5600 Lenzburg | +41 62 8 920 700 | Fax +41 62 8 920 705